Kinderschutz durch das
Kinder- und Jugendhilfe-
gesetz

Ein Angebot des
Instituts für soziale Arbeit e.V.
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Rechtliche Bestimmungen

Hier finden Sie eine Übersicht zu rechtlichen Bestimmungen, die für den Kinderschutz relevant sind, sowie Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen. Zurzeit werden das neue Bundeskinderschutzgesetz sowie ein Gesetz für ein erweitertes Führungszeugnis für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe in den politischen Gremien beraten.

Nach den Neuerungen des vom BMFSFJ vorgelegten Gesetzes zum Kinderschutz müssen die Jugendämter künftig persönlich ein Kind in Augenschein nehmen, wenn Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen. Der Hausbesuch wird als verbindlicher Standard für den Regelfall gesetzlich festgeschrieben. Bei einem Umzug der Familie sollen die Jugendämter auch über Landesgrenzen hinweg Informationen über gefährdete Kinder und Problemfamilien austauschen. Außerdem soll für Berufgeheimnisträger nach § 203 im Fall der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte eine explizite Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt eingeführt und ihnen die Möglichkeit zur Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" gegeben werden. Ein weiterer Regierungsentwurf sieht die Einführung eines "erweiterten" Führungszeugnisses für Beschäftigte im jugendnahen Bereich vor. Es gilt für Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder Gelegenheit zur Kontaktaufnahme haben - beispielsweise als Bademeister, Vereinsbetreuer oder Hausmeister einer Schule. Arbeitgeber sollen so besser erkennen können, ob Bewerber für eine Tätigkeit in sensiblen Bereichen ungeeignet sind. Das geplante Zeugnis weist sämtliche kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen aus, auch wenn Strafhöhe oder Schuld gering sind. Das derzeitige Führungszeugnis enthält nur Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Sexualtaten.

Aktuelle gesetzliche Entwürfe

Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)[pdf; 350 KB]

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Für den Kinderschutz relevante Bestimmungen

Aus dem Bundesgesetzblatt

Sammlung ausgewählter rechtlicher Paragraphen. [pdf; 100 KB]

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Thomas Meysen

Kooperation beim Schutzauftrag: Datenschutz und strafrechtliche Verantwortung – alles rechtens?
Münster, Institut für soziale Arbeit e.V. 2006. 43 Seiten. ca. 375 KByte.

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Aktuelles

5. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte

"Verantwortung teilen – Brücken bauen – Kooperation leben" - 5. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte am 02.12.

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Kompetenzvertiefung im ASD
Kurs 2011 / 2012

Qualifizierungsangebot für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst

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4. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte

"Profile stärken - Austausch schaffen" - 4. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte am 26.11.

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Qualitätsrahmen Kinderschutz

Die Entwursfassung des "Qualitätsrahmen Kinderschutz" steht ab sofort zum Download bereit

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Supervision zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit

Supervision in Essen und Münster auf Anfrage

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Tagungsdoku

Tagungsmaterialien zu der Reihe - Kinderschutz in der Schule - Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und Umsetzung des Kinderschutzes in Ganztagsschulen der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 können nun eingesehen werden.

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Vergleichsring Kinderschutz

Infoveranstaltungen in Münster (13.4.) und Hannover(14.04)

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Aktuelle Zertifikatskurse zur Kinderschutzfachkraft

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern bieten wir Kurse in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen an.

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Kompetenz im Kinderschutz
Neue Broschüre des Instituts für soziale Arbeit e.V....

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Bericht und Empfehlungen
der Expertenkommission
"Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen"...

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Fachliche Standards...

...für die Tätigkeit der Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

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