Kinderschutz durch das
Kinder- und Jugendhilfe-
gesetz

Ein Angebot des
Instituts für soziale Arbeit e.V.
Studtstr. 20
48149 Münster

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Zertifikatskurse Kinderschutzfachkraft

Seit der Einführung der § 8a SGB VIII sind das Jugendamt und die freien Träger aufgefordert, Vereinbarungen abzuschließen, die eine koordinierte und fachlich angemessene Zusammenarbeit im Kinderschutz regeln. Dazu markiert der Paragraph wichtige Interventionspunkte im Prozess und sieht bestimmte Verfahrensschritte für die Träger der Jugendhilfe vor (Gefährdungseinschätzung, Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und jungen Menschen). Dabei werden nicht nur Standards in der Arbeit im Kinderschutz für den öffentlichen Träger präziser gefasst, sondern auch explizit für die freien Träger formuliert. Über Vereinbarungen ist zu sichern, dass diese den Schutzauftrag nach den rechtlichen Vorgaben nach § 8a Abs. 2 wahrnehmen und entsprechende Verfahren vorhalten. Hier wurde vom Gesetzgeber u.a. die neue juristische Figur der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ geschaffen, die von den freien Trägern zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden soll. Die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, diese rechtlichen Vorgaben fachlich auszugestalten. In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. folgende Fragen:

  • Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung? (Erkennen)
  • Wie lassen sich Risikoabschätzungen vornehmen? (Beurteilen)
  • Welche Schritte sind duch die Fachkräfte einzuleiten?(Handeln)
  • Wie gestaltet sich die Rolle und der Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen im Zusammenhang mit dem § 8a SGB VIII (Anforderungen an die Träger, Garantenpflicht, Datenschutz, strafrechtliche Verantwortung)?
  • Welche Kooperationspartner gibt es im Kinderschutz und wie können Kooperationsbeziehungen gepflegt werden?

Der Zertifikatskurs orientiert sich an diesen Fragestellungen, informiert über aktuelle Entwicklungen in rechtlicher und fachlicher Hinsicht und bezieht erprobte Konzepte und Erfahrungen aus den letzten Jahren mit ein. Dabei werden im Kurs methodische und organisatorische Aspekte der trägerinternen Ausgestaltung des Schutzauftrages behandelt und stets Fragen zur Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe mit dem Jugendamt und anderen am Kinderschutz beteiligten Systemen (Gesundheitswesen, Justiz) mit in den Blick genommen.

Die fachliche Gesamtleitung der Zertifikatskurse liegt bei Dr. Erwin Jordan (ISA) und Friedhelm Güthoff (BIS/DKSB). Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Referenten wird gesichert, dass in allen Angeboten des Zertifikatskurses auch zu speziellen Teilbereichen auf die aktuellsten Erfahrungs- und Wissensbestände zurückgegriffen werden kann.

Seminar Block I - Rahmenbedingungen

Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den
neuen Vorgaben nach §8a SGB VIII

Formen der Kindeswohlgefährdung und Einführung
in das Modell der Risikoeinschätzung

Rolle und Auftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung – Vereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe

Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher Sicht

Seminar Block II- Prozesse

Kindeswohlgefährdung – Erkennen
Instrumente in der Risikoeinschätzung

Kindeswohlgefährdung – Beurteilen
Einführung in die kollegiale Beratung

Kindeswohlgefährdung – Handeln
Elterngespräche führen

Seminar Block III- Strukturen

Die Inhalte werden bis auf das Abschlusskolloquium
flexibel und nach den Bedürfnissen der jeweiligen
Gruppe gestaltet. Themen können u.a. sein:

Entwicklung interner Prozessabläufe zur Einschätzung
des Gefährdungsrisikos

Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen
und Netzwerken

Dokumentation von Entscheidungsgrundlagen

Familiengericht als Kooperationspartner

Abschlusskolloquium

Zielgruppe

Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen des § 8a SGB VIII zu übernehmen und auszugestalten haben. Dazu gehören z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die (a) im Jugendamt als Ansprechpartner für freie Träger (z. B. Fachberater/innen) zur Verfügung stehen werden, (b) bei einem freien Träger mit trägerinternen Umsetzungen befasst werden und/oder c) als „erfahrene Fachkraft“ (§ 8a, Abs. 2 SGB VIII) bei schwierigen Fallberatungen (Risikoeinschätzungen) hinzu gezogen werden (sollen). Dabei wird der Bereich derTräger mit trägerinternen Umsetzungen befasst werden und/oder c) als „erfahrene Fachkraft“ (§ 8a, Abs. 2 SGB VIII) bei schwierigen Fallberatungen (Risikoeinschätzungen) hinzu gezogen werden (sollen).

Dabei wird der Bereich der jüngeren Kinder (z. B. Kindertagesbetreuung) als ein wesentliches und zentrales Feld der Umsetzung der Bestimmungen und Vorgaben des SGB VIII in den Erörterungen und Falldarstellungen besondere Berücksichtigung finden.

Teilnahmevoraussetzung

Folgende Voraussetzungen sind Bedingungen zur Teilnahme
an den Kursen:

  • einschlägige pädagogische oder psychologische Ausbildung
    (Dipl.-Pädagogik, Dipl.-Sozialpädagogik, Dipl.-
    Sozialarbeit, Dipl.-Heilpädagogik, Dipl.-Psychologie)
    oder Ausbildung zur/m Erzieher/in mit einschlägigen
    Zusatzausbildungen oder in Leitungsfunktion
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • Erfahrungen mit Praxisfällen im Kinderschutz

Wenn Sie Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen haben,
wenden Sie sich bitte an:
Monika Althoff, Institut für soziale Arbeit e.V.
Tel.: 0251/92536-12
Désirée Frese, Institut für soziale Arbeit e.V.
Tel.: 0251/92536-16 oder
Karin Sprenger, Bildungsakademie BIS, Deutscher Kinderschutzbund
LV NRW e.V.
Tel.: 0202/7476588-17

Aktuelle Kurse, Termine und Inhouse-Schulungen

Die aktuellen Kurstermine und jeweiligen Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.

Der Zertifikatskurs kann auch als Inhouse-Veranstaltung für Ihre Einrichtung gebucht werden. Hier können Inhalte nach Interesse und Bedarf mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

Informationen/Ansprechpartner:

Die Kurse werden von folgenden kooperierenden Veranstaltern angeboten:

Institut für soziale Arbeit e.V., www.isa-muenster.de, 0251/92360

BIS-Bildungsakademie DKSB NRW e.V., www.dksb-nrw.de, 0202/74765880

Institut für sozialpädagogische Forchung Mainz, www.ism-mainz.de, 06131/2404114

Forschungsgruppe PETRA gGmbH, www.projekt-petra.de, 06661/96270

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, www.igfh.de, 069/6339860

Landschaftsverbände und Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland

Das Konzept in Flyerform finden Sie hier [pdf; 227 KB].
Wichtiger Hinweis: Um diesen komplett auf einer Din A4 Seite auszudrucken, stellen Sie bitte, nachdem Sie auf Drucken geklickt haben, die Seitenanpassung im Feld "Seiteneinstellungen" auf die Option "In Druckbereich einpassen".

Aktuelles

4. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte

"Profile stärken - Austausch schaffen" - 4. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte am 26.11.

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Qualitätsrahmen Kinderschutz

Die Entwursfassung des "Qualitätsrahmen Kinderschutz" steht ab sofort zum Download bereit

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Supervision zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit

Supervision in Essen und Münster auf Anfrage

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Tagungsdoku

Tagungsmaterialien zu der Reihe - Kinderschutz in der Schule - Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und Umsetzung des Kinderschutzes in Ganztagsschulen der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 können nun eingesehen werden.

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Vergleichsring Kinderschutz

Infoveranstaltungen in Münster (13.4.) und Hannover(14.04)

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Aktuelle Zertifikatskurse zur Kinderschutzfachkraft

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern bieten wir Kurse in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen an.

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Kompetenz im Kinderschutz
Neue Broschüre des Instituts für soziale Arbeit e.V....

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Bericht und Empfehlungen
der Expertenkommission
"Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen"...

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Fachliche Standards...

...für die Tätigkeit der Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

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Kompetenzvertiefung im ASD

Qualifizierungsangebot für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst

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Tagungsdokumentationen

zum 3. Forum für Kinderschutzfachkräfte in Dortmund und den Fachkongressen "Kindeswohlgefährdung" in Duisburg und „Netzwerken Früher Hilfen“ in Oldenburg sowie der internationalen Tagung "Childprotection " in Münster sind nun abrufbar.
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