Kinderschutz durch das
Kinder- und Jugendhilfe-
gesetz

Ein Angebot des
Instituts für soziale Arbeit e.V.
Studtstr. 20
48149 Münster

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Veranstaltungen zum Thema Kinderschutz und Schule

Aktuell:

Kinderschutz als Aufgabe offener Ganztagsschulen /// 26./ 27. September 2011

Schule und Jugendhilfe im Dialog /// 17./18.10.2011

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Kinderschutz in der Ganztagsschule

Der Schutzauftrag der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Kindern erfährt durch das am 01.08.2006 in Kraft getretene Schulgesetz des Landes NRW eine Konkretisierung. So heißt es im Paragrafen 42 Abs. 6 SchulG NRW: "Die Sorge
für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen."

Vorrangiges Ziel dieser gesetzlichen Regelungen ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl zu verbessern sowie bestehende Hilfeleistungen so zu optimieren, dass Gefahrensituationen früher erkannt und erfasst werden. Die Umsetzung dieses Auftrags gilt für Schulen aller Schulformen.
Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte sehen ihre Schüler/innen in der Regel täglich und können so ihre Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahrgenommen.
Chance und Herausforderung für Lehr- und Fachkräfte in Ganztagsschulen ist es daher, durch Kooperations- und Teamstrukturen eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber der Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, die multiprofessionell, fachlich versiert und im Zusammenspiel mehrerer Blickwinkel zustande kommt.

Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Akteuren in Ganztagsschulen - sowohl an Schulen des Primarbereichs als auch an Schulen der Sekundarstufe 1 - einen Einblick in die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Kinderschutz in Schule und Jugendhilfe zu gewähren sowie Handlungsmöglichkeiten und Vorschläge zu Prozessabläufen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung darzustellen.

Gefördert werden die Veranstaltungen vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zielgruppe

Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Leitungen des offenen Ganztags im Primarbereich/Sekundarstufe 1, Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen und weitere pädagogische Fachkräfte, Leitungskräfte aus den Allgemeinen Sozialen Diensten der örtlichen Jugendämter. Optimalerweise können die Informationsveranstaltungen als Tandem besucht werden, d.h. eine Person
aus dem Kreis der Lehrkräfte und eine Person aus dem Ganztag.

Den Programmflyer finden Sie hier [pdf; 470 KB].

Aktuelles

5. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte

"Verantwortung teilen – Brücken bauen – Kooperation leben" - 5. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte am 02.12.

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Kompetenzvertiefung im ASD
Kurs 2011 / 2012

Qualifizierungsangebot für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst

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4. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte

"Profile stärken - Austausch schaffen" - 4. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte am 26.11.

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Qualitätsrahmen Kinderschutz

Die Entwursfassung des "Qualitätsrahmen Kinderschutz" steht ab sofort zum Download bereit

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Supervision zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit

Supervision in Essen und Münster auf Anfrage

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Tagungsdoku

Tagungsmaterialien zu der Reihe - Kinderschutz in der Schule - Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und Umsetzung des Kinderschutzes in Ganztagsschulen der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 können nun eingesehen werden.

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Vergleichsring Kinderschutz

Infoveranstaltungen in Münster (13.4.) und Hannover(14.04)

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Aktuelle Zertifikatskurse zur Kinderschutzfachkraft

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern bieten wir Kurse in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen an.

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Kompetenz im Kinderschutz
Neue Broschüre des Instituts für soziale Arbeit e.V....

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Bericht und Empfehlungen
der Expertenkommission
"Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen"...

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Fachliche Standards...

...für die Tätigkeit der Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

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